Vom Kläger bezahlte, anrechenbare Erstellungskosten (Schmutz- und Sauberwasserleitung, ohne Hausanschlussleitungen; Erw. 3.5.2.) Fr. 56'646.20 Vom Kläger zu tragender Anteil der zu verteilenden Kosten (Erw. 3.5.3.) - Fr. 38'103.00 Zustehende Rückforderung aus dem vorfinanzierten Leitungsbau Fr. 18'543.20 Zuzüglich Kosten Anschluss Strassenentwässerung Fr. 1'000.00 -9- Rückforderung total Fr. 19'543.20