Den Rest von Fr. 11'935.70 hat die Gemeinde bezahlt (Zusammenstellung in Vernehmlassungsbeilage B, act. 7). Sie hat damit die Kosten für die Ausarbeitung des Beitragsplans sowie für die Zustandskontrolle und Reinigung der verlängerten Kanalisationsleitung abgegolten. Die Rechnung über Fr. 1'084.85 betrifft entgegen der Ansicht des Klägers kein von der Gemeinde bezogenes Rohr, sondern die erwähnte Zustandskontrolle (vgl. Vernehmlassungsbeilage B, act. 19; Protokoll der Verhandlung, S. 3).