Die Rechnungen des Ingenieurbüros seien wohl an die Gemeinde adressiert, dasselbe gelte aber auch für die von A. bezahlten Rechnungen. Diese seien an ihn gerichtet. Im Beitragsplan seien alle Rechnungen zu berücksichtigen und die Gesamtkosten nach dem Schlüssel 30 % Gemeinde und 70 % private Grundeigentümer zu verlegen. Müsste die Gemeinde eine Nachzahlung an A. leisten, würde sie zwei Mal zur Kasse gebeten.