3.2. In der Vernehmlassung vom 16. März 2015 führt der Gemeinderat Q. aus, im aufgelegten Gesamtbetrag von Fr. 69'000.00 für die Sauber- und die Schmutzwasserleitungen seien sämtliche Kosten für Planung und Projektierung von Fr. 12'248.00 (exkl. MWST) bereits enthalten. Der Beitragsplan gehe demzufolge von den gesamten Kosten – den von A. bezahlten und den von der Gemeinde bezahlten – aus. Die Korrektur des Rückerstattungsbetrags sei gemacht worden, weil die von der Gemeinde bezahlten Beträge nicht verrechnet worden seien.