"1. In Gutheissung der Beschwerde sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, dem Beschwerdeführer zusätzlich zu den anerkannten Summen den Betrag von Fr. 10'850.85 nebst Zins zu 5 % seit 1.12.2014 zu bezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge."