"Die Abrechnung über den Beitragsplan B-Weg gemäss Schreiben des Gemeinderates Q. vom 1. Oktober 2014 an Herrn A. wird durch den Gemeinderat bestätigt. Die Abrechnung ist in allen Teilen richtig." C.2. Gegen diesen Entscheid liess A. mit Eingabe vom 5. Februar 2015 beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen (SKE), Beschwerde führen mit den Anträgen: -4-