C.1. A. wehrte sich mit Schreiben vom 10. Oktober 2014 gegen den "nachträglichen Abzug" der Beitragsplankosten. Der Gemeinderat antwortete darauf, diese Kosten seien im Beitragsplan enthalten gewesen. Man habe lediglich berücksichtigt, dass sie von der Gemeinde – nicht vom heutigen Kläger – bezahlt worden seien. A. wurde zu einem Gespräch eingeladen (Protokollauszug des Gemeinderats vom 20. Oktober 2014 [Vernehmlassungsbeilage A, act. 11-13]).