Die definitive Einigung wurde im Protokollauszug des Gemeinderats vom 30. Oktober 2012 festgehalten. Die Gerichtskosten sind von den Parteien je zu Hälfte zu übernehmen. Die Vertretungskosten von pauschal Fr. 5'000.-- werden von der Klägerin getragen. Weiter beschloss der Gemeinderat, die Klage vor der Schätzungskommission zurückzuziehen. Der Vertreter der Beklagten erklärte durch Unterschrift auf der Rückseite des Protokollauszugs vom 30. Oktober 2012 sein Einverständnis. 8. Das vom Vertreter der Beklagten gegengezeichnete Exemplar des Protokollauszugs vom 30. Oktober 2012 wurde anschliessend der Schätzungskommission eingereicht. Somit wird die Klage zurückgezogen.