6.2. Das Sistierungsbegehren wurde dem Vertreter der Beklagten zur Stellungnahme unterbreitet (Schreiben des Präsidenten vom 21. September 2012). Dieser lehnte das Sistierungsbegehren mit Eingabe vom 27. September 2012 ab. Falls die Schätzungskommission den Hauptantrag ablehne, sei die Kostenaufteilung durch einen neutralen Ingenieur vorzunehmen. Dieses Schreiben wurde dem Gemeinderat Q. zur Stellungnahme unterbreitet (Schreiben vom 28. September 2012).