"1. Es sei der Beschluss des Gemeinderats Q. (Beschwerdegegner) vom 15. Mai 2012 vollumfänglich aufzuheben und die Beschwerdeführerin von jeglichen Kosten in Bezug auf den Ausbau/die Sanierung (PWI) der Zufahrtswege ab S. via X-Strasse bis zur Abzweigung (XY) zur Abbauparzelle gemäss Abgabeverfügung des Beschwerdegegners vom 6. März 2012, [Fr.] 65'104.2, zu befreien;