2. Seit Abbaubeginn bis ins Jahr 2007 leistete die A. AG abmachungsgemäss die ihr auferlegten Beiträge an die Strassenunterhaltskosten. Im Jahr 2011 wurde eine "Periodische Wiederinstandstellung" (PWI) geplant. Daran hätte die A. AG Fr. 65'339.-- bezahlen sollen (Protokollauszug des Gemeinderats Q. vom 28. Juni 2011 [Beklagtenbeilage 14]). Die A. AG war mit der Höhe des Beitrags nicht einverstanden. Sie verweigerte die gewünschte Zustimmung zur Forderung (Beklagtenbeilage 15 und 17). Daraufhin erliess der Gemeinderat auf Begehren des beigezogenen Rechtsvertreters der A. AG am 6. März 2012 eine anfechtbare Verfügung.