1. Es wird festgestellt, dass die vorsorgliche Beweisabnahme gemäss Antrag 1.4 abgeschlossen ist. 2. Auf die übrigen Begehren (Anträge 1.1 bis 1.3 und 1.5) wird nicht eingetreten. 3. Das Verfahren wird von der Geschäftskontrolle abgeschrieben. 4. Über die Kosten wird im Hauptverfahren (4-BE.aaa) entschieden. Zustellung - Gemeinderat Q. (unter Beilage einer Kopie der Eingabe von C. vom 23. Mai 2012) Mitteilung - Herr lic. iur. C., T. (15; für sich und seine Klienten) - Herr D., Q. - Herr A., dipl. Bauingenieur ETH/SIA, Verkehrsingenieur SVI, E. AG, S. - Gerichtskasse (intern) Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde