3.6. A. lieferte das Gutachten zeitgerecht an die Schätzungskommission. Der Präsident liess es den Einsprechern am folgenden Tag nach summarischer Prüfung zukommen. Er setzte Frist, um allfällige Einwände gegen das Gutachten vorzubringen. Ansonsten sei die Beweissicherung abgeschlossen und das Verfahren werde als erledigt von der Kontrolle abgeschrieben (Schreiben vom 1. Mai 2012). -5- 3.7. Am 14. Mai 2012 entschied der Gemeinderat Q. über die hängigen Beitragsplaneinsprachen. Der entsprechende Protokollauszug wurde am 16. Mai 2012 verschickt.