3.4. Anschliessend an die Vorbemerkungen wurde ein Augenschein durchgeführt. Die Teilnehmenden wurden aufgefordert, zusätzliche Abklärungswünsche vorzubringen (Protokoll S. 8). Im Anschluss an den Augenschein wurden die Aufträge an den Experten festgehalten. Sie lauten (Protokoll S. 11 ff.): 1. Klären, ob der aktuelle Strassenbestand sich mit dem Bestand gemäss Grundbuch deckt, unter Beizug des Grundbuchgeometers. 2. Den Zustand der Strasse aufnehmen. An zwei Stellen (30 m ab Anfang der X-Strasse und 30 m vor Ausbauende) Sondierbohrungen vornehmen. Oberfläche, Randabschlüsse, Entwässerung und Beleuchtung protokollieren.