3.2. An der Instruktionsverhandlung vom 28. März 2012 (Präsenz siehe Protokoll S. 1) wurde der Experte in Pflicht genommen. Es wurden die Rahmenbedingungen dargelegt (Wahrheitspflicht, keine Einflussnahme durch Parteien, keine direkten Rückfragen an Parteien oder mit diesen verbundene Dritte, Hinweis auf Strafbarkeit für falsches Gutachten und Verletzung des Amtsgeheimnisses; siehe Protokoll S. 3). Der Vertreter der Sammeleinsprecher erklärte ausdrücklich, dass er keine Einwände gegen den beauftragten Experten habe (Protokoll S. 2).