Der Gemeinderat begründete sein Ersuchen damit, dass mit dem Weiterzug eines negativen Einspracheentscheids zu rechnen sei. Voraussichtlich seien die Bauarbeiten bis zum Eingang einer allfälligen Beschwerde bei der Schätzungskommission weitgehend abgeschlossen. Der ursprüngliche Zustand der Anlagen könne dann nicht mehr festgestellt werden. Um einer Beweisnot im Beschwerdeverfahren vorzubeugen, sei der technische Zustand der X-Strasse und der Werkleitungen vor Baubeginn daher schon jetzt festzuhalten.