1.2. Daraufhin wandte sich A._____ unter anderem mit E-Mail vom 28. Februar 2025 an die Gemeinde Q._____ und machte geltend, die Wassergebühr sei nicht korrekt berechnet worden. 1.3. Mit Beschluss vom 11. März 2025 hielt der Gemeinderat Q._____ an der Gebührenrechnung vom 31. Januar 2025 vollumfänglich fest. 1.4. Mit Einsprache vom 10. April 2025 gelangte A._____ an den Gemeinderat Q._____ und stellte die folgenden Anträge: "1. Der Beschluss vom 11. März 2015 sei aufzuheben. 2. Es sei die Wasser- und Abwassergebühr 2024 des Einsprechers herabzusetzen auf insgesamt CHF 1'478.30. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."