Der ursprüngliche Beitragsplan war somit fehlerhaft. Im korrigierten Beitragsplan werden die beiden Grundstücke daher als unüberbaut miteinbezogen und mit einem Beitragssatz von 100 % statt 67 % belastet (Übersicht Kosten pro Grundeigentümer vom 20. September 2023). Dadurch reduzieren sich die Anteile aller anderen Grundeigentümer. Die Aufteilung der Beiträge unter den Grundeigentümern wurde vergleichsweise differenziert ausgestaltet und ist nicht zu beanstanden.