11.2. 11.2.1. Vorliegend wurden die Beiträge der Grundeigentümer nach Fläche, Direktanstoss / Hinterlieger, Ausnützungsziffer und Überbauungsstand abgestuft. Als erste Bautiefe wurde ein Abstand von 25 m ab Strassenrand gewählt und für die zweite Bautiefe ein Abstand 50 m. Der Anteil der Grundeigentümer für die Direktanstösser beträgt 100 % (1. Bautiefe), jener für die Hinterlieger (2. Bautiefe) beträgt 50 %. Weiter wird eine Gewichtung nach der Nutzungsintensität vorgenommen, wobei die Ausnützung in der Einfamilienhauszone 0.35 beträgt; in der Wohnzone W2 beträgt die Ausnützung 0.45.