Die Erstellung des Ringschlusses in der S-Strasse und T-Strasse wird als Groberschliessung qualifiziert. Sie dient nicht nur der Erschliessung der Direktanstösser, sondern hat eine übergeordnete Funktion. Durch den Ringschluss wird die Versorgungssicherheit und der Löschschutz im gesamten Gebiet verbessert. Die Gemeinde übernimmt daher 70 % der Kosten (Bericht Erschliessung XY, Beitragsplan vom 27. Oktober 2022). Die vorgenommenen Aufteilungen der Beiträge zwischen Gemeinde und Grundeigentümern entsprechen den Regelungen im RFE und sind nicht zu beanstanden.