Vorliegend wurde nur der nordwestliche Teil des Grundstücks mit einer Fläche von insgesamt 766 m2 in den Beitragsperimeter einbezogen. Da der in den Perimeter einbezogene Parzellenteil überbaut ist, wurde eine Fläche von 726 m2 in der ersten Bautiefe und eine Fläche von 40 m2 in der zweiten Bautiefe belastet. Der in der Landwirtschaftszone gelegene Parzellenteil - 24 - von 810 m2 wurde nicht mit Beiträgen belastet. Den unterschiedlich grossen Sondervorteilen wird durch die Beitragsabstufung nach Ausnützungsziffer und Bautiefe sowie durch die Differenzierung zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken vorliegend ausreichend Rechnung getragen.