9. 9.1. 9.1.1. Zum Beitragsplan Trinkwasser lassen die Beschwerdeführerinnen geltend machen, im Auflageplan Situation Erschliessung XY sei zu erkennen, dass die neue Wasserleitung in erster Linie der Erschliessung der Liegenschaften an der S-Strasse und der T-Strasse bis zur Einmündung V-Strasse diene. Zudem sollen zwei Hydranten ersetzt und ein Hydrant neu erstellt werden. Parzelle aaa sei bereits durch die Wasserleitung in der R-Strasse erschlossen. Der wirtschaftliche Sondervorteil sei daher sehr gering. Der Brandschutz sei ebenfalls bereits vorhanden. Der Schwerpunkt des neuen Brandschutzes werde durch die zwei Hydranten im Osten getragen.