Davon zu unterscheiden sind die 1983 entrichteten Abgaben. Damit wurde der Abwasseranschluss der damals errichteten Bauten bezahlt. Die Kanalisationsanschlussgebühr sowie der Klärbeitrag sind nach der heutigen Terminologie als Anschlussgebühren zu qualifizieren. Anschlussgebühren dienen dazu - zusammen mit den verbrauchsabhängigen Benützungsgebühren - die Erneuerungs- und Unterhaltskosten der bestehenden Abwasseranlage decken. Bei der Zahlung von 2/3 der Planungskosten des Ingenieurbüros C._____ handelte es sich um die Kosten für die Erstellung und Planung des Hausanschlusses (Einspracheentscheid vom 27. Februar 2024, S. 2).