4.3.4. Der im Beschwerdeverfahren durchgeführte Schriftenwechsel zeigt aber, dass die Positionen der Parteien doch recht weit auseinander liegen. Es ist kaum denkbar, dass sich die Parteien in einem erneuten Verfahren auf Gemeindeebene "finden" würden, weshalb damit gerechnet werden müsste, dass die Angelegenheit erneut zum SKE gelangte. Zudem hat die Gemeinde im Rahmen des Beschwerdeverfahrens in ihrer Vernehmlassung vom 21. Juni 2024 zu den Vorbringen der Beschwerdeführerinnen ausführlich Stellung genommen. Ihnen wurde anschliessend Gelegenheit zur Replik gegeben, wovon auch Gebrauch gemacht wurde.