Zudem verändere sich die beitragsbelastete Fläche nicht durch den Wegfall von beitragsrelevanten Erschliessungskosten. Die Anpassung des Beitragsplans per 20. September 2023 habe daher keine Überarbeitung des Perimeterplans Trinkwasser erfordert (Duplik vom 22. Oktober 2024).