4.1.3. Die Beschwerdeführerinnen lassen dem entgegnen, auch in der Beschwerdeantwort würden die Kosten für den Hydrantenersatz nicht genannt. Es müsse vermutet werden, dass es sich um Kosten von Fr. 10'000.00 handle, was jedoch nicht verifiziert werden könne. Auch sei unklar, ob die in der Beschwerdeantwort angegebene belastete gewichtete Fläche von 2'074.48 m2 noch stimme, da keine Tabelle mit Plan vorliege (Replik vom 23. Juli 2024).