F.2. Die Beschwerdegegnerin liess innert erstreckter Frist am 22. Oktober 2024 duplizieren und an ihren Anträgen festhalten. Das Schreiben wurde den Beschwerdeführerinnen am 23. Oktober 2024 zur Kenntnis gebracht. Damit war der Schriftenwechsel abgeschlossen. G. Am 4. Juni 2025 verhandelte das SKE alle Beschwerden gegen die Beitragspläne (insgesamt drei Parallelverfahren). Zu Beginn des Verhandlungstags wurde ein gemeinsamer Augenschein durchgeführt (Präsenz der Verhandlung zum vorliegenden Verfahren siehe Protokoll S. 2). Nach der gerichtsinternen Beratung aller Verfahren wurde das nachfolgende Urteil gefällt. Das Gericht zieht in Erwägung: