D.1. Mit Schreiben vom 26. März 2024 wurden die Beschwerdeführerinnen über die Eintragung ihrer Eingabe als Beschwerde und das weitere Vorgehen informiert. D.2. Nachdem der Kostenvorschuss von Fr. 1'500.00 (Verfügung des SKE vom 26. März 2024) fristgerecht geleistet worden war, brachte das SKE die Beschwerde der Einwohnergemeinde Q._____ (Beschwerdegegnerin) mit Schreiben vom 3. April 2024 zur Kenntnis und setzte ihr eine Frist zur Vernehmlassung bis 30. April 2024. -4-