Die Beiträge belaufen sich neu auf insgesamt Fr. 20'161.35. Der Beitrag an die Schmutzwasserleitung wurde nicht reduziert und beträgt unverändert Fr. 16'314.70. Der Beitrag der Beschwerdeführerinnen an die Trinkwasserleitung beläuft sich neu auf Fr. 3'846.65 (Kostenteilertabelle zum Beitragsplan XY, angepasst 20. September 2023). C. Dagegen liessen A._____ und B._____ (nachfolgend: Beschwerdeführerinnen) mit Eingabe vom 25. März 2024 beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen (kurz: SKE), Beschwerde erheben mit folgenden Anträgen: "1. Es sei der Einwendungsentscheid (recte: Einspracheentscheid) vom 27. Februar 2024 aufzuheben.