3. Es sei kein Beitrag von Parzelle aaa für das Abwasser zu erheben (ne bis in idem: nicht zweimal für das Gleiche). 4 Andere und weitere Rechtsbegehren bleiben aufgrund der Ergebnisse der Einspracheverhandlung ausdrücklich vorbehalten." -3- Am 18. April 2023 wurde eine Einspracheverhandlung durchgeführt. B.2. Mit Einspracheentscheid vom 27. Februar 2024 reduzierte der Gemeinderat Q._____ den Beitrag der Beschwerdeführerinnen an die Trinkwasserleitung um Fr. 252.95. Darüber hinaus wurde die Einsprache abgewiesen.