Der Anteil des Beschwerdeführers wird mit dem geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 2'200.00 verrechnet. 3. Der Beschwerdeführer hat der Beschwerdegegnerin einen Parteikostenersatz von Fr. 1'850.00 auszurichten. Zustellung - Beschwerdeführer (2) - Beschwerdegegnerin (2) Mitteilung - Mitwirkende Fachrichter - Gerichtskasse (intern) Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde