11.2.2. Die Parzellen ccc und bbb waren im ursprünglich aufgelegten Beitragsplan Sauberwasser als überbaute Liegenschaften qualifiziert worden. Die jeweiligen Baubewilligungen wurden jedoch unter der Auflage erteilt, dass sich die Grundstücke im Rahmen des zu erstellenden Beitragsplans an der Meteorwasserleitung zu beteiligen haben und trotz Überbauung bei Berechnung der Leistungsanteile als unüberbaut gelten werden (Baubewilligung vom 6. November 2007, S. 5, und Baubewilligung vom 22. April 2008, S. 6). Der ursprüngliche Beitragsplan war somit fehlerhaft.