Die Erstellung der neuen Sauberwasserleitung in der T-Strasse und U-Strasse mit Einleitung in den XZ wird als Groberschliessung qualifiziert, da die Leitung direkt in die Bachleitung mündet (Basiserschliessung). Daher übernimmt die Gemeinde 70 % der Kosten und die Grundeigentümer haben 30 % der Kosten zu tragen. Die Erstellung des Ringschlusses in der T-Strasse und U-Strasse wird als Groberschliessung qualifiziert. Sie dient nicht nur der Erschliessung der Direktanstösser, sondern hat eine übergeordnete Funktion. Durch den Ringschluss wird die Versorgungssicherheit und der Löschschutz im gesamten Gebiet verbessert.