Die Kosten für den Ersatz der bestehenden Hydranten waren ursprünglich als beitragsrelevante Erstellungskosten qualifiziert worden und daher im öffentlich aufgelegten Kostenteiler Trinkwasser noch Teil der Kosten für die Erstellung der Trinkwasserleitung. Aufgrund von Einsprachen überprüfte die Gemeinde den Einbezug dieser Kosten und kam zu dem Schluss, dass diese nicht beitragsrelevant seien. Die beitragspflichtigen Erstellungskosten für die Trinkwasserleitung reduzierten sich dadurch um Fr. 10'000.00 von Fr. 162'050.00 auf Fr. 152'050.00.