Vorliegend handelte es sich lediglich um eine Reduktion der beitragspflichtigen Kosten und nicht um eine Änderung des dem Beitragsplan zugrunde - 28 - liegenden Projekts. Die Anpassung des Beitragsplans hatte für alle davon betroffenen Grundeigentümer gleichermassen eine Beitragsreduktion zur Folge. Insbesondere führte die Reduktion nicht zu einer Anpassung des Perimeters. Eine erneute Auflage des Beitragsplans war daher nicht erforderlich.