Die Gemeinde wollte die entstehenden Mehrkosten übernehmen (AGVE 1998 S. 198 f.). Auch das Bundesgericht verlangt, dass bei erheblichen Abweichungen von den vorgesehenen Arbeiten ein neuer, entsprechend abgeänderter Beitragsplan festgesetzt wird. Im konkreten Fall musste sogar auf die Beiträge verzichtet werden (2C_638/2009 vom 17. Mai 2010, Erw. 3.3.).