9.4. Parzelle aaa wurde mit einer Teilfläche von insgesamt 565 m2 in den Beitragsperimeter Trinkwasser einbezogen. Davon wurden 537 m2 in der ersten Bautiefe zu 100 % und 28 m2 in der zweiten Bautiefe zu 50 % belastet. Der bestehenden Wasserleitung in der R-Strasse wird durch Winkelhalbierende Rechnung getragen. Parzelle aaa wurde daher zu Recht mit einem Beitrag belastet. 9.5. Bei erheblichen Abweichungen vom ursprünglich festgesetzten Beitragsplan kann unter Umständen eine Anpassung des Beitragsplans erforderlich sein, etwa wenn bei einer grösseren Änderung des Bauvorhabens die Beitragspflicht einzelner Grundeigentümer entfällt (Baugesetzkommentar, a.a.O, § 35 BauG, N 6).