Bevor nicht sämtliche Unternehmerrechnungen vorlägen, seien genauere Kostenangaben ausgeschlossen. Nach Fertigstellung der Erschliessungsanlage werde nach Massgabe des im Beitragsplan festgelegten Verteilschlüssels noch definitiv über die Erschliessungskosten abgerechnet. Zudem verändere sich die beitragsbelastete Fläche nicht durch den Wegfall von beitragsrelevanten Erschliessungskosten. Die Anpassung des Beitragsplans per 20. September 2023 habe daher keine Überarbeitung des Perimeterplans Trinkwasser erfordert.