9.1.3. Dem lässt der Beschwerdeführer entgegenhalten, für die Kostenreduktion beim Beitragsplan Trinkwasser von Fr. 162'050.00 auf Fr. 152'050.00 gebe es keine Belege oder eine nachvollziehbare Begründung. Es seien 12 Reduktionen bei 14 Grundeigentümern erfolgt. Bei derart vielen Reduktionen hätte der Beitragsplan neu aufgelegt werden müssen. Weiter sei unklar, ob die in der Beschwerdeantwort angegebene belastete Fläche von 2'074.48 m2 noch stimme (Replik vom 13. August 2024).