auch im Schreiben der D._____ AG vom 15. April 2008 mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck komme. Parzelle bbb müsse ebenfalls an die neue Sauberwasserleitung in der T-Strasse angeschlossen werden, da ansonsten über die Besitzstandsgarantie hinausgehende Baumassnahmen mangels hinreichender Erschliessung nicht bewilligt werden könnten. Die neue Sauberwasserleitung verschaffe der Parzelle bbb einen Sondervorteil, welcher jedoch kleiner sei als derjenige der Parzelle aaa. Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots sei nicht ersichtlich (Duplik vom 22. Oktober 2024).