Mit der Beitragsabstufung nach Bautiefe werde dem Umstand Rechnung getragen, dass die nicht direkt an die T-Strasse anstossende, früher oder später aber an die neue Sauberwasserleitung T-Strasse anstossende Parzelle bbb weniger von der aktuellen Erschliessungsmassnahme profitiert als Parzelle aaa, welche direkt an die T-Strasse angrenze.