Parzelle bbb verfüge jedoch nicht über eine Anschlussoption an die Sauberwasserleitung R-Strasse und müsse daher an die neue Sauberwasserleitung T-Strasse angeschlossen werden. Die neue Sauberwasserleitung bewirke daher einen Sondervorteil für Parzelle bbb, welcher jedoch kleiner sei als derjenige der Parzelle aaa. Dem trage der Beitragsplan mit der Abstufung nach Bautiefe Rechnung. Folglich seien aus beitragsrechtlicher Sicht relevanten Sachverhalte betreffend die Parzellen bbb und aaa nicht vergleichbar.