Trinkwasserleitung im Untergrund an. Gleichzeitig sei für die strassenabgewandte Seite dieser Liegenschaft ein Anschluss an die neue Schmutzund Trinkwasserleitung T-Strasse alles andere als vorteilhaft. Eine liegenschaftsinterne, eigens zu finanzierende Erschliessung des strassenabgewandten Liegenschaftsteils ab der R-Strasse sei wesentlich wirtschaftlicher, zumal hierfür keine Dienstbarkeiten erforderlich seien. Die neue Schmutz- und Trinkwasserleitung T-Strasse verschaffe Parzelle bbb keinen Sondervorteil. Ganz anders präsentiere sich die Situation beim westlichen und insbesondere nordwestlichen Teil der Parzelle aaa.