7.5.3. Parzelle bbb verfügt im Gegensatz zu Parzelle aaa nicht über eine direkte Anschlussmöglichkeit an die neue Schmutzwasserleitung in der T-Strasse. Es wären Durchleitungsrechte über Parzelle bbb erforderlich. Parzelle aaa und bbb haben in der Vergangenheit zwar eine Einheit gebildet. Parzelle aaa wurde jedoch von Parzelle bbb abparzelliert und hat einen anderen Eigentümer, ist also als wirtschaftlich selbständig zu betrachten. Anders würde es sich höchstens verhalten, wenn beide Parzellen noch immer eine Einheit bilden würden. Der Beschwerdeführer kann aus dem Gleichbehandlungsgebot nichts für sich ableiten.