Die neue Schmutzwasserleitung führt von Parzelle aaa in der T-Strasse in die bestehende Mischabwasserleitung in der S-Strasse. Für öffentliche Schmutzwasserleitungen im Baugebiet gilt die Minimalanforderung an den Rohrdurchmesser von 250 mm (Technischer Bericht vom 8. Juli 2022, S. 7 f.). Die aktualisierte Fassung der SIA-Norm 190 aus dem Jahr 2017 sieht in Ziffer 2.4.6. für Rohre im Baugebiet im Mischsystem sowie im modifizierten Mischsystem eine Mindestnennweite von 300 mm vor. Von dieser Vorgabe kann in begründeten Fällen abgewichen werden (siehe 4-BE.2021.14, Erw. 11.3).