Der GEP 2003 sieht für das Gebiet XY die Erschliessung im Teil-Trennsys- tem vor. Die neue Schmutzwasserleitung in der T-Strasse ist im GEP jedoch nicht eingetragen. Das bedeutet, dass die konkrete Umsetzung des Teil-Trennsystems für das Gebiet noch nicht geplant war. Durch die neue Schmutzwasserleitung wird das Gebiet erstmals planungskonform erschlossen. Die im GEP enthaltenen Massnahmen gelten zwar als verbindlich und stehen unter Aufsicht der Abteilung für Umwelt des BVU (Ordner Siedlungsentwässerung des BVU, Blatt 7.3-1 Abs. 4). Bei der konkreten Ausgestaltung im Einzelnen kann die Gemeinde jedoch davon abweichen. - 20 -