5.3. Die Auflage des Beitragsplans vor der Bauausführung dient vor allem der kommunalen Budgetwahrung. Sofern der Gemeinde nach Abschluss des Beitragsplanverfahrens der Anteil, welchen sie übernehmen muss, zu hoch erscheint, hat sie noch immer die Möglichkeit, auf den Bau zu verzichten.