Abgesehen davon sei den Grundeigentümern anlässlich der Informationsveranstaltung am tt.mm. 2022 und damit vor der Auflage des Erschliessungsprojekts vom tt.mm. 2022 bis tt.mm. 2022 die Möglichkeit eingeräumt worden, Angaben zur individuellen Beitragshöhe zu machen. Die Grundeigentümer hätten somit die Möglichkeit gehabt, das Erschliessungsprojekt aufgrund der Beitragshöhe anzufechten. Der Beschwerdeführer könne sich nun nicht mehr gegen das Erschliessungsprojekt zur Wehr setzen, da er dieses nicht angefochten habe.