4.1.3. Dem lässt der Beschwerdeführer entgegnen, erst mit der Beschwerdeantwort werde nun verspätet versucht, eine Begründung nachzuliefern. Die Kostenteilertabelle Sauberwasser sei am 20. September 2023 angepasst worden, ohne dass dies Eingang in den Einspracheentscheid vom 27. Februar 2024 gefunden habe. Die vorgenommenen Veränderungen seien nicht verfügt und eröffnet worden. Die Anpassung vom 20. September 2023 habe zu einer Erhöhung der belasteten Fläche von 2'333.81 m2 auf 2'407.91 m2 geführt. Bei den Parzellen ccc und bbb habe sich der Beitragssatz geändert. In der Begründung sei jedoch nur Parzelle bbb erwähnt worden. Die Begründung sei somit falsch gewesen.