Auf die im Übrigen formgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. In Bezug auf den Beitragspläne Schmutzwasser und Trinkwasser wird die Beitragspflicht insgesamt bestritten. Der Beschwerdeführer vertritt den Standpunkt, dass er keine Beiträge an die beiden neu erstellten Leitungen schulde. In Bezug auf den Beitragsplan Sauberwasser beantragt der Beschwerdeführer eine Reduktion des Beitrags (Protokoll, S. 6).